Timo Schwach Photography
DEMAMI GmbH
Herdern 15
6373 Ennetbürgen
Schweiz
Phone: +41 (0)78 607 31 17
timo.schwach@gmail.com
www.timoschwach.com
Mitglied des SBF, Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Timo Schwach Photography (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) der Schweizer Berufsfotografen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB der Schweizer Berufsfotografen und den AGB des Fotografen gehen diejenigen AGB des Fotografen vor. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle Aufträge und Leistungen des Fotografen.
2. URHEBERRECHT
2.1. Allgemeines
Die Urhebernutzungsrechte an den vom Fotograf geschaffenen Fotografien (inkl. Entwürfe, Zeichnungen, JPG Daten usw.; im Folgenden gesamthaft „Fotografien“ oder „Bildmaterial“ genannt) verbleiben beim Fotografen. Der Kunde anerkennt, dass es sich bei den vom Fotograf gelieferten Fotografien um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) handelt. Eine Veränderung des Bildmaterials, jeglicher Form, ist untersagt. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Bildmaterials eine Lizenz zur Nutzung der Fotografien im Rahmen des vereinbarten Auftrages.
2.2.Nutzungsumfang
Die vom Fotograf geschaffenen Fotografien dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Der Fotograf kann die von ihm für den Kunden angefertigten Fotografien für Eigenwerbung nutzen und – vorbehältlich anderweitiger Abmachungen – an Dritte lizenzieren (vgl. Ziffer 2.2.c). Der Fotograf ist berechtigt, den Kunden als Referenz anzugeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form. Für die Berechnung des Honorars wird der Rechnungsbetrag (entweder Arbeitsstunden oder die Auftragspauschale) mit dem Berechnungsfaktor multipliziert (für einfaches Nutzungsrecht x 1, erweitertes Nutzungsrecht x 2 etc.).
a) Einfaches Nutzungsrecht: Berechnungsfaktor 1: Das einfache Nutzungsrecht beinhaltet die unbeschränkte zeitliche und geographische Nutzung der Fotos durch den Kunden. Die Fotos dürfen vom Kunden an Dritte zur nicht kommerziellen Verwendung weitergegeben werden, wobei die Namensnennung des Fotografen Pflicht ist.
b) Erweitertes Nutzungsrecht: Berechnungsfaktor 2: Beinhaltet zusätzlich die unbeschränkte und kommerzielle Weitergabe der Fotos an Dritte.
c) Exklusives Nutzungsrecht: Berechnungsfaktor 3: Beinhaltet zusätzlich den Verzicht des Fotografen die Fotos an Dritte zu lizenzieren. Der Fotograf vermittelt allfällige Interessenten an den Kunden.
d) Für jede weitere Verwendung und jede ausserhalb des Auftrages liegende Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis des Fotografen einzuholen. Jede über den Auftrag hinausgehende Nutzung zieht die Zahlung einer Konventionalstrafe gemäss Ziff. 2.3 nach sich.
2.3 Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung von Fotografien des Fotografen verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von 150% des Auftragsvolumens. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch die Zahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin.
3. HONORAR
3.1. Auftragsvorbesprechung Die erste Besprechung für einen Auftrag ist kostenlos.
3.2. Honorarberechnung
Das Honorar des Fotografen berechnet sich nach Aufwand (Stundenhonorar) oder wird fix abgemacht (Auftragspauschale). Die Details sind in einem separaten Vertrag, oder wenn ein solcher fehlt, in der Offerte geregelt. Das Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer geschuldet. Zur Ausführung des Auftrages erforderliche Kosten und Auslagen, wie z.B. Honorare für Assistenten und Modelle sowie Mietausrüstung, Kosten für ein mobiles Studio, Aufnahmelokale, Requisiten, Reisekosten, Spesen etc., sind nicht im Honorar enthalten und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Aufwändige Retuschen und Fotomontagen werden, wenn nicht in der Offerte ausgewiesen, separat verrechnet. Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Entwicklung, Farb-, Kontrast- und Tonwertanpassungen, Auswahl der Bilder, Retuschen etc.) gesondert in Rechnung gestellt. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwertet wird.
3.3. Reduktion oder Annullierung des Auftrages
Wird ein Auftrag umfangmässig reduziert oder annulliert, hat der Fotograf Anspruch auf das Honorar für die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit. Darüber hinaus hat der Fotograf das Recht: a) auf Ersatz der Unkosten und Vorleistungen von Dritten; b) auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebender Schäden; c) seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verwenden.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
4.1. Beendigung der Zusammenarbeit
Einzelaufträge erlöschen mit ihrer Erfüllung. Aufträge im Dauerverhältnis können von beiden Parteien unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist jeweils auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, unter gleichzeitiger Abgeltung aller bis zur ordentlichen Beendigung des Vertrages verrechneten oder verrechenbaren Aufwendungen (Fixkosten, Honorare etc.). Jede Partei ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die andere Partei einen Nachlassvertrag abschliesst, Gläubigerschutz beantragt oder wenn über sie der Konkurs eröffnet wird.
5. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
5.1. Diese ABG sowie alle Vertragsverhältnisse zwischen Kunde und Fotograf unterstehen schweizerischem Recht.
5.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien ist der Firmensitz des Fotografen.